Strafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht

Vom Strafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht können Sie schnell betroffen sein,

 

  • nicht nur als Täter,
  • sondern auch als Opfer

 

Wir sind spezialisiert auf die Beratung von Opfern von Straftaten.

Als Anwälte können wir viel für den Schutz Ihrer Persönlichkeit und auch für Ihre Privatsphäre tun. Scham und Angst sollten kein Grund sein, eine Straftat nicht anzuzeigen. Auf Wunsch begleiten wir Sie zur Polizei und zu anderen Behörden.

Daneben stehen wir Ihnen aber auch zur Strafverteidigung zur Verfügung. Je früher Sie einen Rechtsanwalt als Verteidiger einschalten, desto besser können Ihre Rechte vollumfänglich gewahrt und die Weichen für eine erfolgreiche Strafverteidigung gestellt werden.

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